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   OVG Sachsen, 14.05.2018 - 3 A 223/18   

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OVG Sachsen, 14.05.2018 - 3 A 223/18 (https://dejure.org/2018,13120)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14.05.2018 - 3 A 223/18 (https://dejure.org/2018,13120)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14. Mai 2018 - 3 A 223/18 (https://dejure.org/2018,13120)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG, § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG, § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG, § 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG
    Untätigkeitsklage; Aufenthaltserlaubnis; strikter Rechtsanspruch; Lebensunterhalt; erforderliches Visum; abgelehnter Asylbewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 17.01.2018 - 3 A 293/17

    Aufenthaltserlaubnis; Ehe; Identitätstäuschung; abgelehnter Asylbewerber;

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.05.2018 - 3 A 223/18
    10 Diese Auffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 17. Januar 2018 - 3 A 293/17 -, juris Rn. 9 f. m. w. N.).

    Nach den vorstehenden Ausführungen ist eine "Soll"- Bestimmung einem strikten Anspruch nicht gleichgestellt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 17. Januar 2018 - 3 A 293/17 -, juris Rn. 9 f.; NdsOVG, Beschl. v. 15. Dezember 2017 - 8 ME 136/17 -, juris Rn. 11 ff.).

  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.05.2018 - 3 A 223/18
    Welches Visum i. S. v. § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG als das erforderliche Visum anzusehen ist, bestimmt sich nach dem Aufenthaltszweck, der mit der im Bundesgebiet beantragten Aufenthaltserlaubnis verfolgt wird (BVerwG, Urt. v. 11. Januar 2011 - 1 C 23/09 -, juris Rn. 20 m. w. N.).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.05.2018 - 3 A 223/18
    6 Ernstliche Zweifel in diesem Sinn sind anzunehmen, wenn der Antragsteller tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 C 37.07

    Anspruch, Asylantrag, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel; gesetzlicher

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.05.2018 - 3 A 223/18
    Es begründet keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung.9 Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass ein von einer ausländerrechtlichen Vorschrift vorausgesetzter Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung ein strikter Rechtsanspruch sein muss, der sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt (BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2008 - 1 C 37.07 -, juris Rn. 21 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2017 - 8 ME 136/17

    Anspruch; Aufenthaltserlaubnis; Ehe; Eheschließung; eheliche Lebensgemeinschaft;

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.05.2018 - 3 A 223/18
    Nach den vorstehenden Ausführungen ist eine "Soll"- Bestimmung einem strikten Anspruch nicht gleichgestellt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 17. Januar 2018 - 3 A 293/17 -, juris Rn. 9 f.; NdsOVG, Beschl. v. 15. Dezember 2017 - 8 ME 136/17 -, juris Rn. 11 ff.).
  • OVG Sachsen, 19.07.2016 - 3 A 32/15

    Wehrdienstverweigerung; Gewissensentscheidung; Aufklärungsrüge

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.05.2018 - 3 A 223/18
    Eine Divergenz liegt hingegen nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht einen solchen Rechtssatz im Einzelfall übergeht, rechtsfehlerhaft für nicht anwendbar erachtet oder daraus nicht die gebotenen Folgerungen zieht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 19. Juli 2016 - 3 A 32/15.A -, juris Rn. 12 m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2018 - 2 M 96/18

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Eine "Soll"-Bestimmung dürfte einem strikten Anspruch nicht gleichgestellt sein (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 14.05.2018 - 3 A 223/18 -, juris, RdNr. 10, m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 19.07.2019 - 3 B 138/19

    Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug; Rückwirkende Erteilung einer

    Insoweit zutreffend ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass sich der Antragsteller als abgelehnter Asylbewerber auf einen solchen Anordnungsanspruch nach § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG nur berufen könnte, wenn sich dieser direkt und unmittelbar aus dem Gesetz ergeben würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2008 - 1 C 37.07 -, juris Rn. 20; Beschl. v. 16. Februar 2012 - 1 B 22.11 - juris Rn. 4; st. Rspr. des Senats, vgl. SächsOVG, Beschl. v. 14. Mai 2018 - 3 A 223/18 -, juris Rn. 9 f.), was jedenfalls voraussetzt, dass die Regelerteilungsvoraussetzungen nach § 5 Abs. 1 AufenthG erfüllt sind.

    In Bezug auf das Visumerfordernis bewirkt daher § 10 Abs. 3 AufenthG nach der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung keine Vergünstigung für Asylbewerber (SächsOVG, Beschl. v. 14. Mai 2018 a. a. O. Rn. 11; NdsOVG, Beschl. v. 3. Mai 2019 - 13 PA 97/19 -, juris Rn. 14 ff.; OVG Hamburg, Beschl. v. 10. Januar 2013 - 3 Bs 38/13, 3 So 3/13 -, juris Rn. 7; BayVGH, Beschl. v. 7 Januar 2013 - 10 CE 13.36 -, juris Rn. 14 [16]; OVG NRW, Beschl. v. 20. November 2017 - 18 B 1199/17 -, juris Rn. 6 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17. Januar 2011 - 11 S 51/10 -, juris Rn. 8; jeweils offen gelassen: BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2008 - 1 C 37.07 -, juris Rn. 20; Beschl. v. 16. Februar 2012 - 1 B 22.11 - juris Rn. 4; a. A. OVG LSA, Beschl. v. 24. April 2017 - 2 O 31/17 -, juris Rn. 20; Discher, in: GK-AufenthG, Stand Juli 2015, § 10 Rn. 27 ff. differenzierend danach, ob der Ausländer in der Absicht eingereist ist, Asyl zu beantragen, oder er diesen Entschluss erst später gefasst hat: SächsOVG, Beschl. v. 16. Oktober 2008 - 3 A 94/08 -, juris Rn. 22 f.).

  • OVG Sachsen, 26.06.2018 - 4 A 87/16

    Jugendhilfe, Heimerziehung, Familienhilfe, Erziehungshilfe, Aufenthalt,

    Eine Divergenz liegt hingegen nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht einen solchen Rechtssatz im Einzelfall übergeht, rechtsfehlerhaft für nicht anwendbar erachtet oder daraus nicht die gebotenen Folgerungen zieht (SächsOVG, Beschl. v. 14. Mai 2018 - 3 A 223/18 -, juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen, 18.06.2020 - 3 A 359/20

    Ausweisungsinteresse; Generalprävention; Verjährungsfrist; Anspruch

    Auch die diesbezüglichen Überlegungen des Verwaltungsgerichts fußen auf der ständigen Rechtsprechung, wonach nur ein strikter Rechtsanspruch diese Sperrwirkung durchbrechen kann (SächsOVG, Beschl. v. 14. Mai 2018 - 3 A 223/18 -, juris Rn. 9 f. m. w. N.).
  • VG Magdeburg, 27.06.2019 - 4 A 437/17

    Streitgegenstand bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung einer

    Soweit § 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG regelt, dass die Aufenthaltserlaubnis in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG in den Fällen des hier einschlägigen Satz 1 Nr. 1 erteilt werden soll, erfüllt diese Sollvorschrift nicht die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG (OVG Sachsen, Beschluss vom 14. Mai 2018 - 3 A 223/18 -, juris).
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